Koşullar

§1    Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und juristischen Personen auch des öffentlichen Rechts. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2    Angebot und Vertragsabschluss
1. Eine Bestellung erfolgt durch formlose mündliche oder schriftliche Auftragserteilung des Kunden gegenüber unserer Firma. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns entweder in Textform bestätigt oder durch uns ausdrücklich erklärt wurden.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die auf Aufträge bzw. Auftragsbestätigungen aufgeführten Liefertermine sind unverbindlich. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als feststehende/fixe Liefertermine bestätigt wurden.
§3    Preise und Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten für unsere Preis- und Produktionsliste jeweils die aktuellen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe und aktuelle Produktionsliste.
2. Die Zahlung des Kaufpreises ist bei Lieferung und Rechnungseingang sofort ohne Abzug zur Zahlung fallig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltentmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach VertraAgsabschluss erfolgen, vorbehalten.
5. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Unsere Firma ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Unsere Firma wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist unsere Firma berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7. Werden unserer Firma Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mehr als nur unerheblich mindern, ergeben sich begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, kann unsere Firma die sofortige Fälligkeit aller Forderung geltend machen oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Unsere Firma ist in diesen Fällen auch zum fristlosen Rücktritt von einem Vertrag berechtigt. Unsere Firma verpflichtet sich, nach unserer Wahl alle uns gegebenen Sicherheiten freizugeben, soweit sie den Wert unserer jeweiligen Gesamtforderungen um mehr als 25 % übersteigen.
§4    Lieferzeit
1. Der Beginn der von unserer Firma angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaftsonstige Mitwirkungspflichten, so ist unsere Firma berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger MehraufWendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufalligen Untergangs oder einer zufalligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Unsere Firma haftet im Fall des von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§5    Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
1. Bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware leistet unsere Firma Gewähr dafür, dass die von uns gelieferte Ware frei von Mängeln ist, welche den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nicht nur unerheblich mindern.
2. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist d.h. dass der Kunde die gelieferte Ware sofort mit Übergabe auf die Mangelhaftigkeit zu kontrollieren und etwaige Einwände unverzüglich unserem Lieferanten und schriftlich unserer Geschäftsführung mitzuteilen hat.
3. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung unserer Firma einzuholen. Die Ware ist bis zur Abholung durch uns ordnungsgemäß und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu lagern. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß behandelt, insbesondere aber Umgebungsbedingungen ausgesetzt werden, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mängel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird unsere Firma, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, Ersatzware liefern. Es ist unserer Firma stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
6. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für die persönliche Haftung unserer Beschäftigten, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§6    Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen, bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.
§7    Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz München/Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir haben das Recht den Kunden auch an seinen Gerichtsstand zu verklagen
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.